Sachkundenachweis nach § 3 NHundG
Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) verlangt seit dem 01.07.2013 von „Neuhundehaltern“ eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung, die landesweit einheitlich von anerkannten Prüfern durchgeführt wird. „Neuhundehalter“ ist, wer einen neuangeschafften Hund hat und in den letzten zehn Jahren keinen Hund für mindestens zwei Jahre gehalten hat.
Die theoretische Sachkundeprüfung muss vor Aufnahme der Hundehaltung abgelegt werden, die praktische Sachkundeprüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung. Akzeptiert sind nur Prüfungen, die von anerkannten Prüfern abgenommen werden.
Die theoretische Prüfung besteht aus 35 Multiple-Choice-Fragen, die aus einem mehrere hundert Fragen beinhaltenden Katalog des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz entnommen werden. Für die Beantwortung stehen ca. 45 Minuten zur Verfügung. Die Prüfung umfasst sieben Themenbereiche, aus jedem Teilbereich müssen mindestens vier Fragen und im Gesamtergebnis mindestens 26 von 35 Fragen richtig beantwortet werden.
Die praktische Prüfung soll zeigen, dass der Prüfling die nötigen Kenntnisse im Umgang mit dem Hund auch praktisch anwenden kann. Die Prüfung dauert einen Zeitraum von ca. 40 Minuten. Es dürfen beliebig Hör- und Sichtzeichen verwendet und der Hund bei korrektem Verhalten belohnt werden.
Der Prüfling hat die Prüfung bestanden, wenn er die nach § 3 Abs. 2 S. 1 NHundG erforderlichen Kenntnisse nachweist und den Hund sicher durch die vorgegebenen Prüfungssituationen führen kann.
Nicht bestanden hat er, wenn er sich z.B. unangemessen verhält, den Hund nicht unter Kontrolle hat, von allen Prüfungssituationen weniger als die Hälfte erfolgreich absolvieren kann. Geprüft werden Alltags-Situationen.
Wenn Sie die Prüfungen ablegen möchten, melden Sie sich bitte verbindlich bei Susi Friedrich oder Matthias Friedrich an und denken dabei an die Angabe Ihrer Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse, Geburtsort und Geburtsdatum. (Anmeldeformulare gibt es im Sekretariat). Eine Voranmeldung ist zwingend nötig, da ohne Daten der individuell zu beantragende Prüfungsbogen bei der Behörde nicht angefordert werden kann. Die theoretische Prüfung kostet 75,00 €, die praktische Prüfung kostet 75,00 €, zusammen also 150,00 €. Zur Prüfung muss neben dem Geldbetrag ein Personalausweis mitgebracht werden.
Die Prüfungstermine werden von uns nach Nachfrage geplant.
Wir bieten für alle Kandidaten eine entsprechende Vorbereitung auf die theoretische Prüfung an, auf die praktische Prüfung werden Sie (und Ihr Hund) auch durch den regelmäßigen Besuch der PHV Trainingsgruppen vorbereitet. Kurz vor der Prüfung erfolgt eine Sichtung und kurze Einweisung mit dem Hund. Die Prüfung kann auf Anfrage auch mit einem Leih-Hund absolviert werden.
Derzeit anstehende Vorbereitungen und Prüfung:
Vorbereitung auf die theoretische Prüfung: 17.08.2020 17:00 Uhr im Vereinsheim (ca. 2 Stunden)
Sichtung für die praktische Prüfung 22.08.2020 14:00 Uhr Parkplatz (1/2 bis ¾ Stunde)
Prüfung 24.08.2020 17:00 Uhr Vereinsheim + Gelände