SKP § 3 NHundG

Sachkundeprüfung nach § 3 NHundG

Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) verlangt seit dem 01.07.2013 von „Neuhundehaltern“ eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung, die landesweit einheitlich von anerkannten Prüfern durchgeführt wird. „Neuhundehalter“ ist, wer einen neuangeschafften Hund hat und in den letzten zehn Jahren keinen Hund für mindestens zwei Jahre gehalten hat.

Die theoretische Sachkundeprüfung muss vor Aufnahme der Hundehaltung abgelegt werden, die praktische Sachkundeprüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung. Akzeptiert sind nur Prüfungen, die von anerkannten Prüfern abgenommen werden.

Die theoretische Prüfung besteht aus 35 Multiple-Choice-Fragen, die aus einem mehrere hundert Fragen beinhaltenden Katalog des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz entnommen werden. Für die Beantwortung stehen ca. 45 Minuten zur Verfügung. Die Prüfung umfasst sieben Themenbereiche, aus jedem Teilbereich müssen mindestens vier Fragen und im Gesamtergebnis mindestens 26 von 35 Fragen richtig beantwortet werden.

Die praktische Prüfung soll zeigen, dass der Prüfling die nötigen Kenntnisse im Umgang mit dem Hund auch praktisch anwenden kann. Die Prüfung dauert einen Zeitraum von ca. 40 Minuten. Es dürfen beliebig Hör- und Sichtzeichen verwendet und der Hund bei korrektem Verhalten belohnt werden. 

Der Prüfling hat die Prüfung bestanden, wenn er die nach § 3 Abs. 2 S. 1 NHundG erforderlichen Kenntnisse nachweist und den Hund sicher durch die vorgegebenen Prüfungssituationen führen kann.

Nicht bestanden hat er, wenn er sich z.B. unangemessen verhält, den Hund nicht unter Kontrolle hat, von allen Prüfungssituationen weniger als die Hälfte erfolgreich absolvieren kann. Geprüft werden Alltags-Situationen.

Kosten

Die theoretische Prüfung kostet 75,00 €, die praktische Prüfung kostet 75,00 €, zusammen also 150,00 €. Zur Prüfung muss neben dem Geldbetrag ein Personalausweis mitgebracht werden.

Termine

Die Prüfungstermine werden von uns nach Nachfrage geplant.

Derzeit anstehende Vorbereitungen und Prüfung:

Nächste geplante Termine § 3 NHundGDatumUhrzeitOrt
Sichtung für die praktische PrüfungParkplatz (1/2 bis ¾ Stunde)
Prüfung                                                                               14.06.2021Vereinsheim + Gelände

Wenn Sie die Prüfungen ablegen möchten, melden Sie sich bitte verbindlich bei Susi Friedrich oder Matthias Friedrich an und füllen das nachstehende Kontaktformular aus. Eine Voranmeldung ist zwingend nötig, da ohne die Daten der individuell zu beantragende Prüfungsbogen bei der Behörde nicht angefordert werden kann.

Für telefonische Nachfragen erreichen Sie Susi Friedrich oder Matthias Friedrich unter 04174-650540

Anmeldeformular Sachkundeprüfung § 3 NHundG

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