05.11.2018 Sachkundenachweis nach § 3 NHundG
Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) verlangt ab dem 01.07.2013 von „Neuhundehaltern“ eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung, die landesweit einheitlich von anerkannten Prüfern durchgeführt wird. „Neuhundehalter“ ist, wer seinen neuangeschafft hat und in den letzten zehn Jahren keinen Hund für mindestens zwei Jahre gehalten hat. Die theoretische…