Sachkundenachweis nach § 3 NHundG
Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) verlangt ab dem 01.07.2013 von „Neuhundehaltern“ eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung, die landesweit einheitlich von anerkannten Prüfern durchgeführt wird. „Neuhundehalter“ ist, wer seinen Hund noch nicht länger als zwei Jahre hält oder in den letzten zehn Jahren einen Hund für mindestens…



